PREISE (per 01.01.05)
Bei Fahrten innerhalb Norwegens:
Gruppe |
Fahrzeuge (Beispiele) |
Pro Tag inkl.
100km
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Pro Tag inkl.
300km
|
Wochenende inkl.
600km
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Zusatzkosten
je km
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Versicherung
pro Tag
|
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PKW |
A |
VW Polo |
NOK 460,- |
NOK 760,- |
NOK 1150,- |
NOK 2,10 |
NOK 150,- |
B |
VW Golf |
NOK 540,- |
NOK 810,- |
NOK 1350,- |
NOK 2,60 |
NOK 150,- |
C |
VW Bora, Audi A3 |
NOK 560,- |
NOK 830,- |
NOK 1400,- |
NOK 2,60 |
NOK 150,- |
D |
VW Golf (estate) |
NOK 590,- |
NOK 850,- |
NOK 1490,- |
NOK 2,60 |
NOK 150,- |
E |
VW Passat, Audi A4 |
NOK 650,- |
NOK 1070,- |
NOK 1550,- |
NOK 3,00 |
NOK 150,- |
F |
VW Passat (estate), Audi A4 avant |
NOK 680,- |
NOK 1090,- |
NOK 1590,- |
NOK 3,00 |
NOK 150,- |
J |
VW Touran 7 seter |
Kr 780,- |
Kr 1190,- |
Kr 1690,- |
Kr 3,00 |
Kr 150,- |
|
Kombi/Busse |
K |
VW Caravelle kombi |
NOK 870,- |
NOK 1350,- |
NOK 2800,- |
NOK 2,70 |
NOK 170,- |
N |
VW LT 10-seats |
NOK 1100,- |
NOK 1600,- |
NOK 3500,- |
NOK 3,00 |
NOK 170,- |
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Lieferwagen/LKW |
P1 |
VW Caddy 3,2 m3 |
Kr 490,- |
Kr 790,- |
Kr 1290,- |
Kr 2,50 |
Kr 150,- |
P |
VW Transporter 5.3 – 7.8 m3 |
NOK 690,- |
NOK 1090,- |
NOK 1900,- |
NOK 2,50 |
NOK 170,- |
Q |
VW LT (lorry) 13m3 |
NOK 1000,- |
NOK 1490,- |
NOK 2300,- |
NOK 3,00 |
NOK 170,- |
R |
MAN 8.163 (lorry) 32m3 |
NOK 1400,- |
NOK 2090,- |
NOK 3900,- |
NOK 3,00 |
NOK 170,- |
Wenn Sie ausschließlich außerhalb Norwegens reisen entfällt die Mehrwertsteuer.
Mietbedingungen
- Der Mieter bestätigt, dass er die Bedingungen in der gültigen Preisliste gelesen und verstanden hat.
- Der Mieter ist haftbar für jeden Schaden, der während des Mietzeitraumes durch den Wagen oder dessen Benutzung verursacht wurde, und welcher dem Wagen, irgendeinem Dritten oder dem Eigentum von Dritten zugefügt wurde, falls der Schaden auf Nachlässigkeit oder Fahrlässigkeit oder auf die Verletzung der Bestimmungen dieses Vertrages zurückzuführen ist.
- Für alle weiteren Schäden, unabhängig von der Schuldfrage ist der Mieter bis zu einem Betrag von NOK 10.000,– verantwortlich. Dieser Betrag entfällt, wenn der Schaden und der Einkommensverlust durch die dritte Partei getragen werden. Jede Zahlung eines Dritten für einen solchen Schaden und Einkommensverlust an das Unternehmen wird dem Mieter erstattet.
- Der im oben genannten Punkt 3 erwähnte Eigenanteil wird auf NOK 4.000,– verringert, wenn das Fahrzeug mit einer Kaskoversicherung gemietet wurde und der Mieter / Fahrer nicht nachlässig oder fahrlässig war. Dies bezieht sich nicht auf Schäden am oberen Teil des Fahrgestells von Lieferwagen / Lastkraftwagen.
- Der Mieter oder Fahrer des Wagens muss jederzeit die Altersbestimmungen in der Preisliste des Unternehmens erfüllen und muss mindestens seit zwei Jahre im Besitz einer Fahrerlaubnis sein.
- Jeder Unfall, der zu Schäden über NOK 3.000,– führen kann, ist dem Unternehmen unverzüglich mitzuteilen. Geschieht dies nicht, kann der Mieter für den gesamten sich ergebenden Schaden haftbar gemacht werden.
- Der Mieter ist verpflichtet, den Wagen zu dem im Mietvertrag angegebenen Zeitpunkt an das Unternehmen zurückzugeben, falls er nicht die Genehmigung des Unternehmens eingeholt hat, den Mietzeitraum zu verlängern. Eine solche Verlängerung ist nur gültig, wenn die vereinbarte Verlängerung und das neue Rückgabedatum, abgezeichnet vom Unternehmen, in die Vertragsausfertigung des Unternehmens aufgenommen wurde.
- Jede volle oder angefangene Stunde nach jedem vollen Tag wird mit ¼ des Miettagespreises berechnet, bis der volle Miettagespreis erzielt worden ist.
- Das Unternehmen ist nicht verpflichtet einen Ersatzwagen zur Verfügung zu stellen, wenn der Mietwagen aus irgend einem Grund während des Mietzeitraumes fahruntauglich wird.
- Der Mieter oder Fahrer:
- Darf die §§ 21, 22 oder 23 des Straßenverkehrsgesetzes nicht verletzen, welche insbesondere das Fahren untersagen, wenn sich der Fahrer in einem derartigen Zustand befindet, dass er nicht als tauglich angesehen werden kann, um sicher zu fahren, sei es auf Grund des Einflusses von Alkohol oder irgend einem anderen Rauschmittel oder Schlafmittel oder, dass er krank, geschwächt, erschöpft oder müde ist. Von Gesetz wegen wird der Fahrer als unter Einfluß von Alkohol stehend angesehen, wenn er eine höhere Alkoholkonzentration in seinem Blut als 0,02 % oder eine Alkoholmenge in seinem Blut hat, die zu einer solchen Konzentration führen kann;
- soll vorsichtig fahren;
- darf den Wagen nicht ohne schriftliche Genehmigung des Unternehmens außerhalb Norwegens benutzen;
- darf den Wagen nicht anderen Personen, als den im Voraus durch das Unternehmen genehmigten Personen überlassen;
- darf den Wagen nicht für Rennen, Geschwindigkeitstests, Wettfahrten oder andere Arten von Testfahrten verwenden;
- darf nur so viele Personen befördern, wie für den Wagen zugelassen sind;
- darf den Wagen nicht zum Abschleppen oder Anschieben verwenden;
- darf den Wagen nicht unverschlossen lassen.
Falls irgendeine dieser Bestimmungen verletzt wird, ist der Mieter für jeglichen und den gesammten sich daraus ergebenden finanziellen Verlust ungeachtet der Tatsache verantwortlich, ob eine übliche Gesamtversicherung den Verlust ganz oder teilweise abdecken würde oder nicht.
- Wird der Wagen mit gebrochenem Tachometersiegel zurückgegeben, so zahlt der Mieter für die geschätzte zurückgelegte Entfernung, mindestens 300 km pro Tag.
- Der Mieter ist dafür verantwortlich, daß der Wagen mit Fett und Öl entsprechend den Anweisungen des Unternehmens versehen und gegen Frostschaden geschützt wird.
- Im Falle von Feuer, gewaltsamem Eindringen in den Wagen oder versuchtem Diebstahl des Wagen soll dieser nicht bewegt werden, bis der Mieter die Angelegenheit dem Unternehmen und/oder der Polizei angezeigt hat. Wird der Wagen bewegt, bevor die Polizei eintrifft, kann das Unternehmen möglicherweise keine Ansprüche aus der Versicherung stellen und der Mieter wird für jeglichen und den gesamten sich daraus für das Unternehmen ergebenden Schaden verantwortlich gemacht.
- Der Mieter ist rechtlich und finanziell haftbar für sämtliche Park- und Verkehrsvergehen. Nicht oder zu spät gezahlte Gebühren für Park- oder Verkehrsvergehen unterliegen einer Sondergebühr von NOK 200,– einschließlich Steuern.
- Das Unternehmen bezahlt die Reparaturen, die auf normalen Verschleiß oder unvorhersehbaren Motorschaden während des Mietzeitraumes zurückgehen. Reparaturen, die über NOK 600,– hinausgehen, dürfen nicht ohne Zustimmung des Unternehmens begonnen werden.
- Jeder Fahrzeugwechsel aufgrund eines Motorschadens oder eines anderen Schadens wird dem Mieter in Rechnung gestellt. Das Unternehmen ist nicht haftbar für irgendeinen direkten oder indirekten Verlust, den der Mieter möglicherweise erleidet, weil der Mietwagen fahruntauglich ist.
- Sollte der Fahrer nicht der Empfänger der Mietrechnung sein, so ist der Fahrer aufgefordert, der Vermietstation korrekt sämtliche relevanten Details wie zum Beispiel die Anschrift, usw. anzugeben. Geschieht dies nicht, so übernimmt der Fahrer die Verantwortung für die Rechnung.
- Jede Streitigkeit, die sich aus diesem Mietvertrag ergibt, wird von den Gerichten im Gerichtsstand des Unternehmens entschieden. Der Mieter akzeptiert den Gerichtsstand des Unternehmens als seinen eigenen.
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